GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2195: Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk…

Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk – zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193

Die GOÄ-Ziffer 2195 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk – zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet einen Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk ab, der zusätzlich zu den arthroskopischen beziehungsweise gelenkchirurgischen Grundleistungen nach den genannten Nummern, unter anderem 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136 sowie 2189, berechnet werden kann. Sie erfasst den Mehraufwand, wenn im Rahmen einer Operation an einem Gelenk über die jeweilige Grundleistung hinaus noch weitere eigenständige operative Maßnahmen an demselben Gelenk in derselben Sitzung durchgeführt werden. Die Ziffer steht damit nicht für sich allein, sondern setzt stets eine der genannten Grundleistungen am selben Gelenk voraus, zu der sie als Zusatzleistung hinzutritt.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach40,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach61,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2195

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2195?

Die GOÄ-Ziffer 2195 steht für „Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk – zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2195?

Die GOÄ-Ziffer 2195 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2195 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2195?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2195 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.